VGH kassiert Verordung zur Gebühr zur Unterbringung Geflüchteter

Nach 2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zum zweiten Mal die Verordnung der Staatsregierung zur Entrichtung von Unterbringungsgebühren für anerkannte Asylbewerber kassiert. Die Gebühren werden fällig, wenn die Asylbewerber nach ihrer Anerkennung keine Wohnung außerhalb der zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft finden, sondern in dieser wohnen bleiben (müssen). Dies ist grundsätzlich richtig. Leider jedoch hat es der Verordnungsgeber …

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